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11. August 2020
Singen ab heute mit einem Mindestabstand von 2m in geschlossenen Räumen erlaubt!

Seit 10.08.2020 liegt das Hygienerahmenkonzept für Kultureinrichtungen im Land Berlin vor, welches die Senatsverwaltung für Kultur und Europa in Bezug auf den Chorgesang in Abstimmung mit Vertreter*innen der Wissenschaft, des Berliner Landesmusikrats, der Chorverbände, der Rundfunkchöre und der Kirchen erarbeitet hat.
Das Konzept sieht zum heutigen Zeitpunkt einen Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Singenden vor und macht genaue Vorgaben zur Raumbelüftung. Das Tragen eines Mundschutzes auch während der Proben wird empfohlen, ist jedoch nicht verpflichtend.
Hier finden Sie die Pressemitteilung des Landesmusikrats Berlin vom 10.08.2020.
Umfangreiche Informationen finden Sie auf der Website des Landesmusikrats Berlin.
Hier können Sie das vollständige Hygienrahmenkonzept für Kultureinrichtungen im Land Berlin einsehen und herunterladen.
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