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26. Mai 2025
FAQ zur Übergangsregelung für Lehrkräfte

Die Fachgruppe Musik von ver.di hat Fragen und Antworten zu der vom 01.03.2025 bis 31.12.2026 gültigen Übergangsregelung in § 127 SGB IV erarbeitet.
Die Übergangsregelung besagt, dass Honorartätigkeiten, etwa an Musikschulen, in dem genannten Zeitraum rechtssicher möglich sind, wenn die Vertragsparteien bei Vertragsschluss übereinstimmend von einer selbständigen Tätigkeit ausgegangen sind und die Person, die die Lehrtätigkeit ausübt, zustimmt. Sind diese Voraussetzungen gegeben, tritt bis zum 31.12.2026 keine Versicherungs- und Beitragspflicht aufgrund einer Beschäftigung ein.
» Die FAQ von ver.di sind hier zu finden.
Die Darstellungen gehen davon aus, dass Lehrkräfte an Musikschulen eine Festanstellung anstreben, und berücksichtigen nicht das Szenario, auch über die Gültigkeit der Übergangsregelung hinaus Honorartätigkeiten ausüben zu wollen.
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