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26. Juli 2025

Austausch zur Arbeit an öffentlichen Musikschulen

Am 03.07.2025 hat sich die Verbandsführung des TKV Berlin, vertreten durch Jens Domeyer und Wendelin Bitzan, mit zwei Mitarbeiter*innen der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SenKultGZ) für ein 90-minütiges Gespräch getroffen.

Wichtigster Gegenstand des konstruktiven Austausches war die Personalsituation an den Berliner Bezirksmusikschulen, die sich aus der bis Ende 2026 gültigen Übergangsregelung in § 127 SGB IV ergibt, nach der Lehrtätigkeiten vorläufig weiter durch Honorarverträge ausgestaltet werden können, ohne dass diese in Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung als abhängige Beschäftigungen eingeordnet werden.

In Anbetracht der Finanzlage der Berliner Landesregierung und der Bezirksämter und der aktuellen Kürzungen im gesamten Kulturbereich stelle, so der Referatsleiter Musikschulen der SenKultGZ, eine signifikante Erhöhung der Festanstellungsquote an den öffentlichen Musikschulen (derzeit werden ca. 25 % des Unterrichtsvolumens durch Festangestellte erteilt) eine große Herausforderung dar, obwohl diese auch nach den Richtlinien der Regierungspolitik der Koalition aus CDU und SPD politisch klar gewollt sei. So seien keine genauen Prognosen möglich, wann dies in welchen Schritten umgesetzt werden kann. Auch die Vergütungen für Honorarkräfte, die an die Tarifsteigerungen des TV-L gekoppelt sind, werden wohl in absehbarer Zeit nicht darüber hinausgehend erhöht werden können. Der TKV erkennt bei den Musikschulentgelten, wie auch die aktuelle Umfrage der Landeselternvertretung zeigt, einen gewissen Spielraum für moderate Erhöhungen, womit die Einnahmen gesteigert und Honorarerhöhungen finanziert werden könnten. Die SenKultGZ rechnet in Anbetracht der begrenzten Laufzeit der Übergangsregelung mit ergänzenden bundesgesetzlichen Regelungen, die sich aber im Musikschulbereich nur auf Randbereiche, etwa Lehrkräfte mit sehr geringem wöchentlichen Unterrichtsdeputat, beziehen dürften. Insofern werde es bei der großen Herausforderung der vermehrten Festanstellung bei leeren Kassen bleiben.

Der TKV Berlin macht deutlich, dass die derzeitige Situation sowohl für diejenigen Musikpädagog*innen, die eine Festanstellung anstreben, als auch für Lehrkräfte, die weiter zumindest anteilig in Honorarverträgen arbeiten möchten, sehr unbefriedigend ist, weil keine klaren Perspektiven für die Personalausstattung der Musikschulen existieren. Zudem würden einige Lehrkräfte im Zusammenhang mit der gemäß Übergangsregelung erforderlichen Einverständniserklärung mit der selbstständigen Tätigkeit durch Musikschulleitungen unter Druck gesetzt, indem ihnen bei Nichtunterzeichnung die Weiterbeschäftigung verweigert werde. 

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